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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Januar 2024

Artikel 1. Allgemein

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

1. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit dem Auftragnehmerin abschließt (abschließen will).

2. Auftragnehmerin: „TWIMVA Autolakken B.V.“, die den Vertrag abschließt und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet.

3. Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, der im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten geschlossen wird, bei dem bis zum Vertragsabschluss ausschließlich oder auch eine Fernkommunikationstechnik oder mehrere Fernkommunikationstechniken genutzt werden.

4. Produkt: das von der Auftragnehmerin an den Auftraggeber zu liefernde Produkt, wie es auf der Website beschrieben ist, wobei es sich in jedem Fall um Kunststoffprodukte in Vollfarbe handelt, die Endverbrauchern und/oder Zwischennutzern im weitesten Sinne des Wortes angeboten werden.

5. Fernkommunikationstechnik: Kommunikationsmittel, das zum Abschluss eines Vertrages verwendet werden kann, ohne dass sich Auftraggeber und Auftragnehmerin zur gleichen Zeit im selben Raum befinden müssen.

6. Website: die Website der Auftragnehmerin, nämlich: www.t-refinish.com.

Artikel 2. Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte, jedes Rechtsverhältnis und/oder jeden Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge mit der Auftragnehmerin, deren Ausführung die Einschaltung Dritter durch die Auftragnehmerin erfordert.

3. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4. Der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von der Auftragnehmerin ausdrücklich widersprochen.

5. Der Vertrag stellt – gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die vollständigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin in Bezug auf den Inhalt dar, über den der Vertrag geschlossen wurde. Alle früheren Vereinbarungen oder Angebote, die zwischen den Parteien in dieser Hinsicht getroffen wurden bzw. erfolgt sind, sind hinfällig.

6. Wenn die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unklar ist oder wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss die Auslegung/Beurteilung „im Sinne“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

7. Wenn die Auftragnehmerin nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass die Auftragnehmerin in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die betreffende Bestimmung erlischt und wird durch eine neue, von der Auftragnehmerin zu bestimmende, rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt.

9. Die Auftragnehmerin erklärt, dass das Fernabsatzgesetz auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung findet.

10. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Artikel 3. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

1. Auf alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Verträge mit einem im Ausland ansässigen Auftraggeber.

2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden von dem zuständigen Gericht in dem Gerichtsbezirk entschieden, in dem die Auftragnehmerin ihren Geschäftssitz hat.

3. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 2 können der Auftraggeber und die Auftragnehmerin eine andere Methode der Streitbeilegung wählen.

4. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, einen Streitfall untereinander einvernehmlich beizulegen.

Artikel 4. BEGINN UND LAUFZEIT

1. Jeder Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot und/oder die Offerte rechtzeitig vor Ablauf der Frist annimmt und die Bestellung getätigt hat.

2. Der Vertrag wird befristet geschlossen. Der Vertrag endet von Rechts wegen zum Zeitpunkt an dem die Auftragnehmerin das Produkt vertragsgemäß geliefert hat und der Auftraggeber seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.

3. Es steht den Parteien frei, den Vertragsabschluss auf andere Weise nachzuweisen.

Artikel 5. Offerten und Angebote

1. Alle Offerten und Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, es sei denn, dass im Angebot eine Annahmefrist gesetzt wurde. Wenn keine Annahmefrist angegeben ist, können aus der Offerte oder dem Angebot keinerlei Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

2. Die Auftragnehmerin ist nicht an ihre Offerten oder Angebote gebunden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die Offerten oder Angebote oder ein Bestandteil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.

3. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise ohne Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie ohne eventuelle im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten. Darunter fallen Reise- und Unterbringungs- und Verwaltungskosten.

4. Weicht die Annahme (in wesentlichen oder unwesentlichen Punkten) vom in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Antrag ab, so ist die Auftragnehmerin nicht daran gebunden. Der Vertrag wird dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme geschlossen, außer wenn die Auftragnehmerin etwas anderes angibt.

5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet die Auftragnehmerin nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden anteiligen Angebotspreis zu liefern. Offerten oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 6. Informationen des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle Informationen, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages benötigen könnte, rechtzeitig, in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.

2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben, bis der Auftraggeber der im vorigen Absatz genannten Verpflichtung nachgekommen ist.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können.

4. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen, die der Auftragnehmerin vom Auftraggeber oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese Informationen von Dritten stammen und haftet für daraus entstehende Schäden.

5. Alle zusätzlichen Kosten und zusätzlichen Honorare, die sich aus der Verzögerung bei der Erfüllung des Vertrages ergeben, weil die angeforderten Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 7. Lieferung und Lieferfristen

1. Der Versand durch die Auftragnehmerin erfolgt zügig und grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach der Bestellung, sofern die Auftragnehmerin nichts anderes angibt. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestelldatum schriftlich (per E-Mail) informieren. Der Auftraggeber kann den Vertrag kostenlos und ohne Inverzugsetzung auflösen, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 45 Tagen erfolgt. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.

2. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, an dem die Produkte dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der in Absatz 4 genannten Situation.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erworbene Produkt zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem es ihm zur Verfügung steht, es sei denn, dies ist mit schwerwiegenden Einwänden oder unangemessenen Kosten verbunden.

4. Verweigert der Auftraggeber die Annahme des Produkts am Lieferort und zum Zeitpunkt der Lieferung oder ist er nicht in der Lage, das Produkt anzunehmen, oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen, Daten oder sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, werden die zur Lieferung bestimmten Produkte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers gelagert. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall alle anfallenden zusätzlichen Kosten.

5. Wenn die gelieferten Produkte nicht mit den bestellten Produkten übereinstimmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin nach Erhalt der Produkte schriftlich (per E-Mail) darüber zu informieren. Der Auftraggeber wird die Produkte dann nicht ohne die Zustimmung der Auftragnehmerin in Gebrauch nehmen.

6. Wenn ein geliefertes Produkt Mängel aufweist, wird der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin sofort nach Entdeckung der Mängel schriftlich (E-Mail) mitteilen.

Artikel 8. Geheimhaltung

1. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber sind zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet, die nicht an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind. Diese Geheimhaltung bezieht sich auf alle Informationen vertraulicher Art, die die Parteien einander zur Verfügung stellen, sowie auf die durch die Verarbeitung dieser Informationen erhaltenen Ergebnisse.

2. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet als die, für die sie erhalten wurden, es sei denn, hierfür liegt das Einverständnis vor.

Artikel 9. Geistiges Eigentum

Die Auftragnehmerin behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetzes- und Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum zustehen. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 10. Zahlung, Rücksendung und Gutschrift

1. Die Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Auftraggeber hat bei der Bestellung des Produkts und somit vor der Lieferung zu erfolgen.

2. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Auftragnehmerin benanntes Bankkonto, ohne Anspruch auf Skonto oder Verrechnung.

3. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, bevor der Auftraggeber den vollständigen Rechnungsbetrag bezahlt hat.

4. Einwände gegen die Höhe des Rechnungsbetrags schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

5. Die Auftragnehmerin bemüht sich, den Auftraggeber so vollständig wie möglich über die Produkte auf der Website zu informieren. Wenn der Auftraggeber ein geliefertes Produkt zurücksenden möchte, kann er dies über eine Anmeldung der Rücksendung per E-Mail an die Auftragnehmerin tun. Der Auftraggeber kann das Produkt innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt zurücksenden, wenn die Verpackung des Produkts ungeöffnet ist.

6. Das Produkt muss innerhalb von vierzehn Tagen nach der Anmeldung der Rücksendung in der Originalverpackung unter Beifügung des Original-Lieferscheins an die Auftragnehmerin zurückgesandt werden und muss sich in unbenutztem Zustand befinden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Rücksendung des Produkts unter Berufung auf die oben genannten Punkte oder im Falle von vermutlich gebrauchten Produkten abzulehnen.

7. Die Beurteilung, ob das Produkt unbenutzt und in seinem ursprünglichen Zustand ist, obliegt allein der Auftragnehmerin.
8. Die Versandkosten und die Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Falls der Auftraggeber die Rücksendung nicht oder nicht ausreichend frankiert hat, werden diese Kosten mit der Gutschrift an den Auftraggeber verrechnet.

9. Der Auftraggeber muss jederzeit in der Lage sein zu beweisen, dass er das Produkt zurückgesendet hat, indem er den Versandnachweis (eine Kopie oder ein Foto) vorlegen kann.

10. Wenn das Produkt nicht beschädigt, unbenutzt und ansonsten in Übereinstimmung mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen zurückgegeben wurde, erstattet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts.

11. Eine Rücksendung ist nicht möglich, wenn die Produkte speziell für den Auftraggeber angefertigt wurden, zum Beispiel durch Farbwahl, Bedruckung oder andere äußere Gestaltung.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

1. Die im Rahmen des Vertrags von der Auftragnehmerin gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Auftragnehmerin, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus dem/den mit der Auftragnehmerin geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.

2. Die von der Auftragnehmerin gelieferten Produkte, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft werden und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

3. Der Auftraggeber muss stets alle geeigneten Schritte ergreifen, die vernünftigerweise von ihm erwartet werden können, um die Eigentumsrechte der Auftragnehmerin zu sichern. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte beschlagnahmen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und den Versicherungsschutz aufrechtzuhalten und der Auftragnehmerin auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat die Auftragnehmerin Anspruch auf diese Gelder. Sofern erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin im Voraus, bei allem mitzuwirken, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweisen (könnte).

4. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin und von der Auftragnehmerin zu benennenden Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der Auftragnehmerin befindet, und es wieder an sich zu nehmen.

Artikel 12. Konformität, Garantie und Prüfung(sfrist)

1. Wenn die gelieferten Produkte nach Ansicht des Auftraggebers nicht vertragsgemäß geliefert wurden, muss der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin rechtzeitig mitteilen. Die Auftragnehmerin prüft dann, ob die gelieferten Produkte für eine (teilweise) Reparatur, einen Austausch oder eine Gutschrift in Frage kommen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung, zu prüfen. Der Auftraggeber muss prüfen, ob die gelieferten Produkte in Qualität und Quantität dem entsprechen, was vereinbart wurde, oder ob sie den im normalen Handel geltenden Anforderungen entsprechen.

3. Falls das Produkt von einem Dritten hergestellt wurde, gilt die von diesem Dritten gewährte Garantie, sofern nichts anders angegeben wurde.

4. Jede Form einer eventuellen Garantie erlischt, wenn:

a. der Mangel nicht innerhalb der angegebenen Frist gemeldet wurde,
b. der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden ist,
c. der Mangel durch eine unsachgemäße Lagerung entstanden ist,
d. die Produkte anderweitig unsachgemäß behandelt, gewartet oder benutzt wurden,
e. der Mangel eine Folge von Änderungen oder Ergänzungen ist, die der Auftraggeber oder Dritte an den gelieferten Produkten vorgenommen haben,
f. der Mangel durch oder infolge von Umständen verursacht wird, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat.

5. Die von der Auftragnehmerin zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind.

Artikel 13. Höhere Gewalt

1. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.

2. Unter höherer Gewalt ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Mangel zu verstehen, der der Auftragnehmerin nicht angelastet werden kann, weil er nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und ihr nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis anzulasten ist. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, eine Situation zu verstehen, in der eine Pandemie und/oder ein verpflichtender Regierungsstillstand eintritt.

3. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist die Auftragnehmerin im Falle höherer Gewalt berechtigt, nach eigenem Ermessen die Ausführung der Bestellung aufzuschieben oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, indem sie den Auftraggeber schriftlich davon in Kenntnis setzt, ohne dass die Auftragnehmerin zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, es sei denn, dass dies nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit unter den gegebenen Umständen unannehmbar wäre.

4. Soweit die Auftragnehmerin ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen selbständigen Wert hat, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

Artikel 14. Haftung und Gewährleistung

1. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die die direkte Folge eines (einer zusammenhängenden Serie von) zurechenbaren Mangels (Mängeln) bei der Erfüllung des Vertrags sind.

2. Die Auftragnehmerin haftet nur für direkte Schäden. Darunter sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs der Schäden aufgewendet wurden, sofern sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, sowie alle angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die fehlerhafte Leistung der Auftragnehmerin in Einklang mit dem Vertrag zu bringen, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung der Schäden aufgewendet wurden, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung der direkten Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für indirekte Schäden, die der Auftraggeber oder Dritte erleiden, einschließlich von Folgeschäden, des entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund der Stagnation des regulären Geschäftsbetriebs im Unternehmen des Auftraggebers.

4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden des Auftraggebers oder Dritter, welche die Folge einer Handlung oder Unterlassung von durch die Auftragnehmerin eingesetzten Hilfspersonen (ausgenommen Mitarbeiter der Auftragnehmerin) sind, auch wenn diese bei einer mit der Auftragnehmerin verbundenen Organisation beschäftigt sind.

5. Bei der Erfüllung des Vertrages können der Auftraggeber und die Auftragnehmerin auf elektronischem Wege miteinander kommunizieren. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin haften einander gegenüber nicht für Schäden, die einem von ihnen oder beiden durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel entstehen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Schäden infolge der Nichtzustellung oder verspäteten Zustellung elektronischer Kommunikation durch Dritte oder durch Software/Geräte, die zum Senden, zum Empfangen oder zum Verarbeiten elektronischer Kommunikation verwendet werden, die Übertragung von Viren und des Nichtfunktionierens oder nicht ordnungsgemäßen Funktionierens des Telekommunikationsnetzes oder anderer für die elektronische Kommunikation erforderlicher Mittel. Sowohl der Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin haben alles zu tun oder zu unterlassen, was vernünftigerweise von beiden erwartet werden kann, um das Eintreten der oben genannten Risiken zu verhindern. Die Datenauszüge aus den Computersystemen des Absenders gelten bis zum Beweis des Gegenteils durch den Empfänger als schlüssiger Beweis für (den Inhalt) der vom Absender gesendeten elektronischen Kommunikation.

6. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf den Betrag begrenzt, der höchstens einmal dem Rechnungswert des Vertrages entspricht, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht.

7. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf den Betrag begrenzt, der laut Haftpflichtversicherer der Auftragnehmerin für den betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich einer Selbstbeteiligung, welche die Auftragnehmerin aufgrund der Versicherungspolice zu tragen hat. Wenn der Haftpflichtversicherer, aus welchem Grund auch immer, nicht zahlt, ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den im vorigen Absatz genannten Betrag begrenzt.

8. Die Auftragnehmerin hat jederzeit das Recht, wenn und soweit dies möglich ist, den Schaden des Auftraggebers durch Reparatur oder Verbesserung des mangelhaften Produkts zu beseitigen oder zu begrenzen.

9. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die unmittelbar oder mittelbar mit der Erfüllung des Vertrages zusammenhängen. Insbesondere stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die dadurch verursacht wurden, weil der Auftraggeber der Auftragnehmerin unrichtige oder unvollständige Informationen übermittelt hat.

Artikel 15. Verjährungsfrist

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, verjähren die Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder billigerweise hätte erlangen können. Diese Frist bezieht sich nicht auf die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der/den benannten Beschwerdestelle(n) und/oder der Schlichtungsstelle einzureichen.

Artikel 16. Aufschub und Auflösung

1. Wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Auftragnehmerin ihrerseits berechtigt, die Erfüllung ihrer entsprechenden Verpflichtung auszusetzen. Im Falle einer teilweisen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ist eine Aussetzung nur in dem Maße zulässig, wie dies durch den Mangel gerechtfertigt ist.

2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aufzuschieben und/oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn Umstände eintreten, von denen die Auftragnehmerin nach Abschluss des Vertrages Kenntnis erlangt hat, welche die Auftragnehmerin berechtigterweise befürchten lassen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, wenn der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird, oder wenn die Auftragnehmerin aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

3. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn besondere Umstände eintreten, durch die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich ist, oder wenn andere besondere Umstände eintreten, durch die der Auftragnehmerin die Aufrechterhaltung des Vertrags in unveränderter Form billigerweise nicht zugemutet werden kann.

4. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. Wenn die Auftragnehmerin die Erfüllung der Verpflichtungen aufschiebt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

5. Wenn die Auftragnehmerin zu Aufschub oder Auflösung übergeht, haftet sie in keiner Weise für den Ersatz von Schäden und Kosten, die dadurch auf irgendeine Weise verursacht werden.

6. Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Schadenersatz, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstanden sind.

7. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung seiner Verpflichtungen eine Auflösung rechtfertigt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber aufgrund der Nichterfüllung zu einem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist.

Artikel 17. Fundstelle und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 81131844 hinterlegt.
2. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber eine schriftliche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos zugesandt. Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website eingesehen werden.
3. Die Auftragnehmerin hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber per E-Mail über die Änderungen informieren. Die Änderungen treten dreißig Tage nachdem der Auftraggeber über die Änderungen informiert wurde in Kraft.
4. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit der Auftragnehmerin geltende Fassung.
5. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

Artikel 17. Fundstelle und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 81131844 hinterlegt.

2. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber eine schriftliche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos zugesandt. Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website eingesehen werden.
3. Die Auftragnehmerin hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber per E-Mail über die Änderungen informieren. Die Änderungen treten dreißig Tage nachdem der Auftraggeber über die Änderungen informiert wurde in Kraft.
4. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit der Auftragnehmerin geltende Fassung.
5. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

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